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Am 01.01.2011 sind die überarbeiteten Richtlinien des Kreises Olpe zur Kindertagespflege in Kraft getreten. Richtlinien des Kreises Olpe zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege |
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Der Tageselternverein nimmt zur Überarbeitung der Richtlinien zur Kindertagespflege Stellung - insbesondere im Hinblick auf die Betreuung von Kindern unter drei Jahren (Punkt 1, 1.1 Zielgruppe und 1.2 Wunsch- und Wahlrecht, S. 3-4 in den neuen Richtlinien): "Die Kindertagespflege als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe fußt auf den gesetzlichen Bestimmungen des Achten Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Mit dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung von Kindern - Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, zum 01.01.2005) - und durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK, zum 01.10.2005) wird die Förderung von Kindern in Kindertagespflege aufgewertet und als gleichrangiges Angebot neben der Tagesbetreuung für Kinder in Tageseinrichtungen eingestuft. Kindertagespflege trägt neben den Tageseinrichtungen für Kinder wesentlich zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder - insbesondere für die Kinder unter drei Jahren bei." (Richtlinien des Kreises Olpe zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege, 2010, S. 3) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMFSFJ sieht in der Kindertagespflege eine wichtige Säule zum Ausbau der Kinderbetreuung. Das BMFSFJ will die Kindertagespflege folgendermaßen profilieren:
Situation im Kreis Olpe:Die notwendige Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die in der Regel nicht familienfreundlichen Arbeitszeiten lassen die Nachfrage nach Kindertagespflege wachsen. Diese Betreuungsform ist aufgrund ihrer Flexibilität und Individualität geeignet, bedarfsgerechte Betreuungslösungen zu bieten. Gerade für den Kreis Olpe wurde im Jahr 2009 vom BMFSFJ die Notwendigkeit des Ausbaus der Kindertagespflege gesehen und eine dreijährige Förderung bewilligt. Problem:Die Betreuung der Kinder unter drei Jahren ist seit der Vereinsgründung im Jahr 1999 die Hauptaufgabe des Tageselternvereins. Trotz des vom Gesetzgeber geforderten Ausbaus der Kindertagespflege und der Gleichberechtigung von Kindertagespflege und institutioneller Betreuung wird im Kreis Olpe mittlerweile fast ausschließlich der institutionellen Betreuung der Vorrang eingeräumt. Das bisher übliche Wahlrecht der Eltern zwischen den beiden Betreuungsformen wird immer mehr eingeschränkt. Bisher gilt das vollendete dritte Lebensjahr als Altersgrenze, bis zu der das freie Wahlrecht der Eltern akzeptiert wird. In letzter Zeit müssen wir jedoch immer wieder feststellen, dass Anträge auf öffentliche Förderung der Kindertagespflege auch bei unter Dreijährigen vom Jugendamt des Kreises Olpe unbearbeitet zurückgesandt werden mit der Frage, warum keine Anmeldung im Kindergarten erfolgt sei. Eine Eingrenzung dieser Zielgruppe der Kindertagespflege, des Spielraumes und der Wahlfreiheit gefährdet die Kindertagespflege insgesamt.Überarbeitung der Richtlinien der Kindertagespflege im Kreis Olpe:Die Vorschläge des Jugendamtes des Kreises Olpe zur Überarbeitung der Richtlinien wollen die oben geschilderte Praxis festschreiben: In Punkt 1.1 "Zielgruppe" wird vom Jugendamt des Kreises Olpe folgende Neuerung vorgeschlagen: "Im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KIBIZ) ist die Betreuung der Kinder von zwei Jahren bis zum Schuleintritt zukünftig die angestrebte Regelgruppe für die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder." Punkt 1.2 "Wunsch- und Wahlrecht" will das Wahlrecht der Eltern auf die Wahl verschiedener "Einrichtungen" begrenzen. Richtig wäre hier ein Hinweis auf das Wahlrecht der "Betreuungsform". Punkt 2.1 "Erforderlichkeit der Kindertagespflege" enthält im letzten Abschnitt folgenden neuen letzten Satz: Die Kindertagespflege soll somit nur den Betreuungsbedarf abdecken, der für die Einrichtungen unattraktiv oder nicht leistbar ist. Auf diese Art und Weise würde die Kindertagespflege zum Lückenbüßer verkommen. Es würde bei den Tagespflegepersonen aufgrund der mangelnden Attraktivität dieser Betreuungsaufgabe in Kombination mit der niedrigen Entlohnung und den immer höheren bürokratischen Hürden eine noch stärkere Abwanderung in andere Tätigkeitsfelder geben als bisher. Die Folge wäre ein Zusammenbruch dieser Betreuungsform mit allen Konsequenzen für das Gesamtbetreuungsangebot im Kreis Olpe.Gerade die Großflächigkeit und ländliche Stuktur unseres Kreises machen auf Dauer ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Betreuungsangebot allein durch die Betreuungseinrichtungen unmöglich, erst die Kombination von Betreuung in institutioneller Einrichtung und flexibler Kindertagespflege kann die so unterschiedlichen Bedarfe befriedigen. Das Wohl der Kinder bzw. die optimale Entwicklungsförderung bei den unter drei Jährigen:Viele Eltern und Pädagogen sind der Meinung, dass für Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr die Betreuung in einem überschaubaren familiären Rahmen mit fester Bezugsperson die sinnvollste und die Entwicklung am ehesten fördernde Betreuungsform ist. So lernt das Kleinkind nach Meinung des Deutschen Jugendinstituts DJI am besten, indem es in der Familie in alle Arbeiten des täglichen Lebens wie Essenvorbereitung, Wäsche, Putzen, Gartenarbeit etc. einbezogen wird. Es lernt anhand konkreter Tätigkeiten und Erfahrungen, entwickelt seine motorischen und intellektuellen Fähigkeiten, indem es den Lebensalltag kennenlernt und aktiv an ihm teilnimmt. In etwa ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ist das Kind in der Lage, auch in abstrakterer Form zu lernen, außerdem werden soziale Kontakte außerhalb der Familie zunehmend wichtig, ein guter Zeitpunkt, um die weitere Entwicklung in einer institutionellen Einrichtung zu fördern. Aufforderung:Die frühzeitige Unterbringung von Kleinkindern im Kindergarten dient somit wohl nicht in erster Linie dem Kindeswohl, sondern dem Wunsch nach Erhalt der Einrichtungen mit Gruppengrößen und Finanzierungsansprüchen. Die flexiblere Tagespflege hingegen bringt nur Kosten mit sich, wenn tatsächlicher Betreuungsbedarf besteht, sie punktet also mit bedarfs- und nachfrageorientierten Kosten und ist nicht zuletzt auch aus diesem Grund eine attraktive Betreuungsform. Wir fragen uns, warum Geldmittel dafür da sind, die derzeitigen Kapazitäten der Betreuungseinrichtungen entgegen der demografischen Entwicklung mit großem finanziellen Aufwand aufrecht zu erhalten und sogar weiter auszubauen; die Finanzierung der kostengünstigeren Kindertagespflege hingegen ständig bedroht ist. Dieses Vorhaben ist in keiner Weise zukunftsorientiert oder nachhaltig, es belastet unnötig öffentliche Haushalte und den Steuerzahler. Dem Tageselternverein ist seit seiner Vereinsgründung 1999 die Qualifikation der Tagespflegepersonen ein besonderes Anliegen. Eine weitere Verbesserung der Qualifikation der Tagespflegepersonen wird angestrebt, sie muss aber einhergehen mit einer Verbesserung der Attraktivität dieser gesellschaftlich so wichtigen Aufgabe und nicht mit gegenteiligen kontraproduktiven Bestrebungen. Wir fordern die Entscheidungsträger auf, die vom Gesetzgeber gewünschte Aufrechterhaltung der Gleichberechtigung beider Betreuungsformen auch im Kreis Olpe zu sichern, ebenso das freie Wahlrecht der Eltern bei der Betreuungsform für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Wir bitten um ein echtes Vorantreiben des Ausbaus der Kindertagespflege und um ein am Kindeswohl orientiertes Entscheiden und Handeln. In dieser Angelegenheit würden wir gern beratend das Deutsche Jugendinstitut und die entsprechenden Ministerien einbeziehen.(Christiane Lubeley-Hose für den Tageselternverein, Sept. 2010)
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Der Tageselternverein weist darauf hin, dass sich auch beim Thema "Qualifizierung der Tagespflegeperson" ( Punkt 2.4 der neuen Richtlinien) wesentliche Änderungen ergeben: Qualifizierung der TagespflegepersonDie Qualifikation der Tagespflegepersonen im Kreis Olpe umfasst folgende Bereiche:
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Der Bundesverband für Kindertagespflege weist darauf hin, dass die EU-Kommission aufgrund der Diskussion um die Auslegung der Richtlinie zur Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege folgende Pressemitteilung herausgegeben hat: Es bleibe abzuwarten, wie die örtlichen Lebensmittelaufsichtsämter mit der Kindertagespflege weiterhin umgehen würden. |
Stand: Februar 2012
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