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Themen

 

    Tagesmütter-Infotreffen und Fortbildungen

 

Ein zentrales monatliches Info-Treffen aller Tagesmütter im Kreis Olpe findet  an jedem dritten Mittwoch im Monat statt (Ausnahmen: Ferienzeit und Monat Dezember). Vorgesehen ist jeweils die Behandlung eines aktuellen Themas sowie die Information über offene Anfragen nach Kinder-Betreuung, also eine regelmäßige Info- und Vermittlungsbörse. Alle Tagesmütter sind herzlich eingeladen.

  • Ort: Caritas-Beratungshaus (Kolpingstraße 62, Olpe), großer Schulungsraum im Untergeschoss
  • 19.30 Uhr: Information der Tagesmütter über offene Anfragen / Suche nach Kinderbetreuung (Vermittlungsbörse) und Erfahrungsaustausch
  • 20.00 Uhr: Vortrag der Referent/inn/en bzw. Fortbildung
     

Termine und Themen 2012

 

Datum
Referent(in)
Fortbildungsthema
18.01.2012
Herr Rödder
Steuerberater
 
Steuerliche Grundlagen für Tagesmütter und Kinderfrauen
15.02.2012
Ina Kanis
Dipl.-Sozialarbeiterin, AufWind Olpe
 
Kinder unter Stress
21.03.2012
Angelika Link
Internationaler Bund IB Attendorn
 
Kinder mit Migrationshintergrund in der Kindertagespflege
- Sensibilisierungstraining für interkulturelle Kompetenz
- Selbstbild - Fremdbild
- Kennen lernen und verstehen fremder Kulturen
18.04.2012
Ina Kanis
Dipl.-Sozialarbeiterin, AufWind Olpe
 
Kinder brauchen Rituale
16.05.2012
Frau Clemens
Bücherstube Hachmann
Bilderbücher richtig auswählen und vortragen
20.06.2012
Ina Kanis
Dipl.-Sozialarbeiterin, AufWind Olpe
 
Kinder in der Trotzphase
 
Sommerferien
 
19.09.2012
Birgit Stupperich
Dipl.-Sozialpädagogin, staatl. annerkannte Heilpädagogin
AufWind
Olpe
 
Kinder mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in der Kindertagespflege
- Integration in der Kindertagespflege
- Den Umgang mit Menschen in ihren Unterschiedlichkeiten / Besonderheiten erlernen (Rücksichtnahme, Nachsicht, Geduld)
- Die Rolle der Tagespflegeperson
- Spezielle Angebote / Förderbedarf
- Elternarbeit
 
 
Herbstferien
 
21.11.2012
Birgit Stupperich
Dipl.-Sozialpädagogin, staatl. annerkannte Heilpädagogin
AufWind
Olpe
Auffälliges Verhalten als Botschaft - Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern besser verstehen können
- Kindliches Verhalten entschlüsseln und die Botschaft verstehen
- Tagespflege als Hilfe zur Erziehung
- Hilflosigkeit überwinden - Handlungsmöglichkeiten entwickeln
- Was tun, wenn Kinder sich auffallend oder herausfordernd verhalten?
 
  Advent  

Die Teilnehmer/innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung über ihre Anwesenheit bei diesen Fortbildungen mit Angabe der behandelten Themen. Da Tagesmütter und Kinderfrauen jährlich eine gewisse Anzahl von Fortbildungen nachweisen müssen, ist dies eine gute Gelegenheit zur Fortbildung.

     

Sprechzeiten in Altenhundem und Attendorn


Es gibt eine Sprechstunde des Tageselternvereins in Lennestadt-Altenhundem in Kooperation mit dem Caritasverband Olpe.

  • Wo?
    In den Räumen von AufWind Kath. Jugend- und Familiendienst Lennestadt,
    Uferstraße 2
    Lennestadt-Altenhundem
  • Wann?
    Mittwoch 16.00 - 18.00 Uhr
    Bei Bedarf und nach vorheriger Terminabsprache zusätzlich Mittwoch 18.00 - 19.00 Uhr oder am späten Freitag Nachmittag
  • Telefon
    Mittwochs 16.00 - 18.00 Uhr bei AufWind Lennestadt 0 27 23 / 688 91-0

Es gibt eine Sprechstunde in Attendorn in Kooperation mit dem Kreisverband des Deutschen Roten Kreuz.

  • Wo?
    Im Beratungshaus des Deutschen Roten Kreuzes in Attendorn
    Wasserstraße 1
    Attendorn
  • Wann?
    Mittwoch 9.30 - 12.30 Uhr
  • Telefon
    Mittwochs 9.30 - 12.30 Uhr beim DRK 0 27 22 / 92 90 24

Der Tageselternverein möchte zusätzliche Beratungszeiten in Attendorn und Lennestadt-Altenhundem anbieten, um das Kindertagespflegeangebot kreisweit bedarfsgerecht auszubauen und die ortsnahe Erreichbarkeit auch im Raum Attendorn-Finnentrop und im Raum Lennestadt-Kirchhundem zu gewährleisten.

Der Tageselternverein ist Vermittlungsstelle für Tagesmütter und Kinderfrauen, er ist Ansprechpartner und Ratgeber in allen Fragen der Kindertagespflege. Er unterstützt die Eltern und Tagespflegepersonen beim Abschluss von Betreuungsvereinbarungen und der Beantragung von Förderungen. Während der gesamten Betreuungsphase steht der Tageselternverein bei Bedarf beratend und begleitend zur Seite.

Hildegard Stens, frühere Erste Vorsitzende des Tageselternvereins: „Eine Herausforderung für die Zukunft sehen wir darin, das flächendeckende Netz an qualifizierten Tagesmüttern und Kinderfrauen weiter auszubauen und eine angemessene Bezahlung dieser Tätigkeit zu erreichen. Frauen, die sich für diese verantwortungsvolle und gesellschaftlich wichtige Aufgabe interessieren, beraten wir gern.“

Christiane Lubeley-Hose, Vereinsmitarbeiterin „Wir erhöhen die Präsenz und verbessern die Erreichbarkeit. So können wir die Nachfrage nach Kinderbetreuung wirksamer befriedigen. Wir fordern Eltern und Einrichtungen auf, sich bei individuellem Betreuungsbedarf von Kindern bis zu drei Jahren sowie bei Bedarf, der über die Angebote der Einrichtungen hinaus geht, mit dem Tageselternverein in Verbindung zu setzen, um gemeinsam, z.B. durch Randzeitenbetreuung, ein ganzheitliches familienfreundliches Betreuungsangebot zu schaffen.“

Die Beratungsräume in Lennestadt und Attendorn werden dem Tageselternverein von AufWind bzw. DRK mietfrei zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Aktuelle Kursangebote

    


Qualifizierung für Tagesmütter und Kinderfrauen

In Kooperation mit der Katholischen Bildungsstätte Olpe (KBS)

Informationen zu den Kursen hier auf der Seite "Angebote"

und auf den Seiten der KBS www.kbs-olpe.de

 

 

Neue Richtlinien des Kreises Olpe zur Kindertagespflege -
Stellungnahme des Tageselternvereins

Am 01.01.2011 sind die überarbeiteten Richtlinien des Kreises Olpe zur Kindertagespflege in Kraft getreten.
Hier können Sie sie nachlesen:

Richtlinien des Kreises Olpe zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege 

Der Tageselternverein nimmt zur Überarbeitung der Richtlinien zur Kindertagespflege Stellung - insbesondere im Hinblick auf die Betreuung von Kindern unter drei Jahren (Punkt 1, 1.1 Zielgruppe und 1.2 Wunsch- und Wahlrecht, S. 3-4 in den neuen Richtlinien):

"Die Kindertagespflege als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe fußt auf den gesetzlichen Bestimmungen des Achten Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Mit dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung von Kindern - Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, zum 01.01.2005) - und durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK, zum 01.10.2005) wird die Förderung von Kindern in Kindertagespflege aufgewertet und als gleichrangiges Angebot neben der Tagesbetreuung für Kinder in Tageseinrichtungen eingestuft. Kindertagespflege trägt neben den Tageseinrichtungen für Kinder wesentlich zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder - insbesondere für die Kinder unter drei Jahren bei." (Richtlinien des Kreises Olpe zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege, 2010, S. 3)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMFSFJ sieht in der Kindertagespflege eine wichtige Säule zum Ausbau der Kinderbetreuung. Das BMFSFJ will die Kindertagespflege folgendermaßen profilieren:

  • Ausbau des Platzangebotes: Viele Eltern wünschen für sich für die Kleinsten die familiennahe Betreuungsform der Kindertagespflege, in diesem Bereich sollen 30 Prozent der neuen Plätze geschaffen werden. Die Bundesregierung setzt somit auf ein vielfältiges Betreuungsangebot.
  • Das Aktionsprogramm Kindertagespflege, mit dem auch der Ausbau der Kindertagespflege im Kreis Olpe gefördert wird, hat die Ziele, die Qualität in der Kindertagespflege zu sichern und zu verbessern, das Personalangebot für die Kindertagespflege zu erweitern und die Rolle der Eltern durch eine höhere Transparenz zu stärken.
  • Erweiterte Informationen zur Qualifizierung durch das Deutsche Jugendinstitut DJI.
  • Leistungsgerechte Vergütung durch ein Maßnahmepaket zu den Geldleistungen in der Tagespflege mit dem Ziel, die Kindertagespflege als Beruf attraktiver zu machen.

Situation im Kreis Olpe:

Die notwendige Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die in der Regel nicht familienfreundlichen Arbeitszeiten lassen die Nachfrage nach Kindertagespflege wachsen. Diese Betreuungsform ist aufgrund ihrer Flexibilität und Individualität geeignet, bedarfsgerechte Betreuungslösungen zu bieten. Gerade für den Kreis Olpe wurde im Jahr 2009 vom BMFSFJ die Notwendigkeit des Ausbaus der Kindertagespflege gesehen und eine dreijährige Förderung bewilligt.

Problem:
Die Betreuung der Kinder unter drei Jahren ist seit der Vereinsgründung im Jahr 1999 die Hauptaufgabe des Tageselternvereins. Trotz des vom Gesetzgeber geforderten Ausbaus der Kindertagespflege und der Gleichberechtigung von Kindertagespflege und institutioneller Betreuung wird im Kreis Olpe mittlerweile fast ausschließlich der institutionellen Betreuung der Vorrang eingeräumt. Das bisher übliche Wahlrecht der Eltern zwischen den beiden Betreuungsformen wird immer mehr eingeschränkt. Bisher gilt das vollendete dritte Lebensjahr als Altersgrenze, bis zu der das freie Wahlrecht der Eltern akzeptiert wird. In letzter Zeit müssen wir jedoch immer wieder feststellen, dass Anträge auf öffentliche Förderung der Kindertagespflege auch bei unter Dreijährigen vom Jugendamt des Kreises Olpe unbearbeitet zurückgesandt werden mit der Frage, warum keine Anmeldung im Kindergarten erfolgt sei. Eine Eingrenzung dieser Zielgruppe der Kindertagespflege, des Spielraumes und der Wahlfreiheit gefährdet die Kindertagespflege insgesamt.

Überarbeitung der Richtlinien der Kindertagespflege im Kreis Olpe:

Die Vorschläge des Jugendamtes des Kreises Olpe zur Überarbeitung der Richtlinien wollen die oben geschilderte Praxis festschreiben:
Die Vorschläge für die Überarbeitung der Richtlinien des Kreises Olpe zur Kindertagespflege sehen in den Punkten 1.1 und 1.2 eine weitere Einschränkung der Kindertagespflege vor.

In Punkt 1.1 "Zielgruppe" wird vom Jugendamt des Kreises Olpe folgende Neuerung vorgeschlagen: "Im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KIBIZ) ist die Betreuung der Kinder von zwei Jahren bis zum Schuleintritt zukünftig die angestrebte Regelgruppe für die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder."

Punkt 1.2 "Wunsch- und Wahlrecht" will das Wahlrecht der Eltern auf die Wahl verschiedener "Einrichtungen" begrenzen. Richtig wäre hier ein Hinweis auf das Wahlrecht der "Betreuungsform".

Punkt 2.1 "Erforderlichkeit der Kindertagespflege" enthält im letzten Abschnitt folgenden neuen letzten Satz:
"Für Kinder unter einem Jahr sind vorrangig Betreuungsangebote der Kindertagespflege zu nutzen."
Hiermit wird eine Begrenzung des Elternwahlrechts also bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vorgesehen. Die Tagespflege soll lediglich die Betreuung von Kindern unter einem Jahr und die Randzeitenbetreuung (morgens von 5.00 Uhr bis zur Öffnung der Betreuungseinrichtungen sowie ab Schließen der Einrichtungen um ca. 16.00 Uhr bis in die späten Abendstunden) sichern.

Die Kindertagespflege soll somit nur den Betreuungsbedarf abdecken, der für die Einrichtungen unattraktiv oder nicht leistbar ist. Auf  diese Art und Weise würde die Kindertagespflege zum Lückenbüßer verkommen. Es würde bei den Tagespflegepersonen aufgrund der mangelnden Attraktivität dieser Betreuungsaufgabe in Kombination mit der niedrigen Entlohnung und den immer höheren bürokratischen Hürden eine noch stärkere Abwanderung in andere Tätigkeitsfelder geben als bisher. Die Folge wäre ein Zusammenbruch dieser Betreuungsform mit allen Konsequenzen für das Gesamtbetreuungsangebot im Kreis Olpe.

Gerade die Großflächigkeit und ländliche Stuktur unseres Kreises machen auf Dauer ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Betreuungsangebot allein durch die Betreuungseinrichtungen unmöglich, erst die Kombination von Betreuung in institutioneller Einrichtung und flexibler Kindertagespflege kann die so unterschiedlichen Bedarfe befriedigen.

Das Wohl der Kinder bzw. die optimale Entwicklungsförderung bei den unter drei Jährigen:

Viele Eltern und Pädagogen sind der Meinung, dass für Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr die Betreuung in einem überschaubaren familiären Rahmen mit fester Bezugsperson die sinnvollste und die Entwicklung am ehesten fördernde Betreuungsform ist. So lernt das Kleinkind nach Meinung des Deutschen Jugendinstituts DJI am besten, indem es in der Familie in alle Arbeiten des täglichen Lebens wie Essenvorbereitung, Wäsche, Putzen, Gartenarbeit etc. einbezogen wird. Es lernt anhand konkreter Tätigkeiten und Erfahrungen, entwickelt seine motorischen und intellektuellen Fähigkeiten, indem es den Lebensalltag kennenlernt und aktiv an ihm teilnimmt. In etwa ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ist das Kind in der Lage, auch in abstrakterer Form zu lernen, außerdem werden soziale Kontakte außerhalb der Familie zunehmend wichtig, ein guter Zeitpunkt, um die weitere Entwicklung in einer institutionellen Einrichtung zu fördern.

Aufforderung:

Die frühzeitige Unterbringung von Kleinkindern im Kindergarten dient somit wohl nicht in erster Linie dem Kindeswohl, sondern dem Wunsch nach Erhalt der Einrichtungen mit Gruppengrößen und Finanzierungsansprüchen.

Die flexiblere Tagespflege hingegen bringt nur Kosten mit sich, wenn tatsächlicher Betreuungsbedarf besteht, sie punktet also mit bedarfs- und nachfrageorientierten Kosten und ist nicht zuletzt auch aus diesem Grund eine attraktive Betreuungsform.

Wir fragen uns, warum Geldmittel dafür da sind, die derzeitigen Kapazitäten der Betreuungseinrichtungen entgegen der demografischen Entwicklung mit großem finanziellen Aufwand aufrecht zu erhalten und sogar weiter auszubauen; die Finanzierung der kostengünstigeren Kindertagespflege hingegen ständig bedroht ist. Dieses Vorhaben ist in keiner Weise zukunftsorientiert oder nachhaltig, es belastet unnötig öffentliche Haushalte und den Steuerzahler.

Dem Tageselternverein ist seit seiner Vereinsgründung 1999 die Qualifikation der Tagespflegepersonen ein besonderes Anliegen. Eine weitere Verbesserung der Qualifikation der Tagespflegepersonen wird angestrebt, sie muss aber einhergehen mit einer Verbesserung der Attraktivität dieser gesellschaftlich so wichtigen Aufgabe und nicht mit gegenteiligen kontraproduktiven Bestrebungen.

Wir fordern die Entscheidungsträger auf, die vom Gesetzgeber gewünschte Aufrechterhaltung der Gleichberechtigung beider Betreuungsformen auch im Kreis Olpe zu sichern, ebenso das freie Wahlrecht der Eltern bei der Betreuungsform für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Wir bitten um ein echtes Vorantreiben des Ausbaus der Kindertagespflege und um ein am Kindeswohl orientiertes Entscheiden und Handeln. In dieser Angelegenheit würden wir gern beratend das Deutsche Jugendinstitut und die entsprechenden Ministerien einbeziehen.

(Christiane Lubeley-Hose für den Tageselternverein, Sept. 2010)

 

Der Tageselternverein weist darauf hin, dass sich auch beim Thema "Qualifizierung der Tagespflegeperson" ( Punkt 2.4 der neuen Richtlinien) wesentliche Änderungen ergeben:

Qualifizierung der Tagespflegeperson

Die Qualifikation der Tagespflegepersonen im Kreis Olpe umfasst folgende Bereiche:

  • Beratungsgespräche bezüglich der Eignung und Vorbereitung von Tagespflegeverhältnissen
  • Fachliche Beratung und Begleitung der Tagespflegeperson vor und während des Pflegeverhältnisses
  • Teilnahme an einem Grundqualifizierungslehrgang im Umfang von mindestens 80 Unterrichtsstunden mit entsprechendem Nachweis
  • Verpflichtende Teilnahme an einem "Erste-Hilfe-am-Kind"-Kurs
  • bei persönlicher Eignung qualifziert die Absolvierung der vorgenannten Punkte zur Beantragung der ersten Pflegeerlaubnis
  • Spätestens zur Wiedererteilung der Pflegeerlaubnis (nach fünf Jahren) muss der Nachweis über die Teilnahme an der vertiefenden Aufbauqualifizierung vorliegen. Die Aufbauqualifizierung muss einen Umfang von mindestens 80 Unterrichtsstunden haben, der Besuch ist mit einem Zertifikat nachzuweisen
  • Inhaltlicher Maßstab für die Qualifizierungsmaßnahmen soll das vom Deutschen Jugendinstitut entwickelte Curriculum "Qualifizierung in der Tagespflege" sein
  • Die Tagespflegeperson nimmt nach Erteilung der Pflegeerlaubnis auf freiwilliger Basis an Weiterbildungen teil
  • Zur Wiedererteilung der Pflegeerlaubnis nach weiteren fünf Jahren erbringt die Tagespflegeperson einen Nachweis über die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten im Umfang von mindestens 25 Unterrichtsstunden (z.B. fünf Fortbildungsstunden pro Jahr.

 

 

 

Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege

    

Der Bundesverband für Kindertagespflege weist darauf hin, dass die EU-Kommission aufgrund der Diskussion um die Auslegung der Richtlinie zur Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege folgende Pressemitteilung herausgegeben hat:

http://www.presseportal.de/pm/35368/2167198/eu-kommission-bei-tagesmuettern-keine-hygienekontrollen-nach-eu-recht-erforderlich-kommission

Es bleibe abzuwarten, wie die örtlichen Lebensmittelaufsichtsämter mit der Kindertagespflege weiterhin umgehen würden.

 

Stand: Februar 2012

     

 

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